FUNERAL PRODUCTS B.V. 

  • Allgemeines
  • Angebote und Sonderangebote
  • Vertragslaufzeit. Lieferfristen. Ausführung und Änderung des Vertrags.
  • Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Kündigung des Vertrags
  • Höhere Gewalt
  • Zahlung und Beitreibungskosten
  • Eigentumsvorbehalt
  • Garantie, Prüfung und Reklamationen, Verjährungsfrist
  • Haftung
  • Gefahrübergang
  • Schadloshaltung
  • Urheberrecht
  • Anwendbares Recht und Entscheidung von Streitigkeiten
  • Hinterlegung und Änderung der Bedingungen
  • Weiterverkauf im Internet

 

Art. 1 - Allgemeines

  1. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Angebote, Sonderangebote oder Verträge zwischen Funeral Products und einem Kunden, für den Funeral Products die Gültigkeit dieser Bedingungen erklärt hat, sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich schriftlich von diesen Bedingungen abweichen.
  2. Vorliegende Bedingungen gelten außerdem für sämtliche Verträge mit Funeral Products, für deren Erfüllung Dritte beteiligt werden müssen.
  3. Diese Bedingungen wurden auch für die Mitarbeiter von Funeral Products und die Geschäftsführung abgefasst.
  4. Die Anwendung eventueller Einkaufs- oder anderer Bedingungen des Kunden ist hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen zu einem beliebigen Zeitpunkt ganz oder teilweise unwirksam sein oder für nichtig erklärt werden, bleibt davon die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen im Übrigen unberührt. In einem solchen Fall haben Funeral Products und der Kunde angemessene Bemühungen zu unternehmen, um die unwirksamen oder für nichtig erklärten Bestimmungen durch diesen Bestimmungen zweck- und sinngemäß möglichst nahekommende Bestimmungen zu ersetzen.
  6. Falls einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen mehrdeutig ausgelegt werden können, sind diese „gemäß dem Inhalt“ dieser Bestimmungen auszulegen.
  7. Tritt zwischen den Vertragsparteien eine Situation ein, die nicht in diesen allgemeinen Bedingungen geregelt ist, ist diese Situation im Sinne dieser allgemeinen Bedingungen zu handhaben.
  8. Sollte Funeral Products zu einem gegebenen Zeitpunkt nicht auf der strikten Einhaltung dieser Bedingungen bestehen, bedeutet dies nicht, dass die Bestimmungen nicht angewandt werden sollen oder dass Funeral Products ihr Recht verliert, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen verlangen zu können.

 

Art. 2 – Angebote und Sonderangebote

  1. Sämtliche Angebote und Sonderangebote von Funeral Products sind unverbindlich, sofern nicht im Angebot eine Annahmefrist festgelegt ist. In diesem Fall ist das Angebot sechzig (60) Tage gültig. Angebote oder Sonderangebote gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen. Ein Angebot oder Sonderangebot wird ungültig nach Ablauf der genannten Frist, falls das Produkt, auf das sich das Angebot oder Sonderangebot bezieht, nicht mehr verfügbar ist.
  2. Funeral Products haftet nicht für Angebote oder Sonderangebote mit offensichtlichen Fehlern oder Rechtschreibfehlern, wenn sich davon ausgehen lässt, dass diese Fehler für den Kunden ersichtlich sind.
  3. Die in einem Angebot oder Sonderangebot genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer oder andere gesetzliche Steuern und zuzüglich eventueller für die Vertragserfüllung entstehender Kosten, wie Fahrtkosten, Unterkunft, Versand und Bearbeitung, sofern nichts Anderes angegeben wird.
  4. Falls die Annahme (in nebensächlichen oder anderen Punkten) vom Angebot oder Sonderangebot abweicht, ist Funeral Products nicht daran gebunden. In einem solchen Fall kommt der Vertrag gemäß der genannten abweichenden Annahme nicht zustande, es sei denn, dass Funeral Products etwas Anderes mitteilt.
  5. Bei einem Sammelangebot ist Funeral Products nicht verpflichtet, einen Teil der Bestellung für einen Verhältnisanteil des angegebenen Preises auszuführen. Angebote und Sonderangebote gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.

 

Art. 3 – Vertragslaufzeit. Lieferfristen. Ausführung und Änderung des Vertrags.

  1. Der Vertrag zwischen Funeral Products und dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern sich nicht aus der Vertragsart eine andere Laufzeit ergibt oder die Vertragsparteien ausdrücklich schriftlich eine anderweitige Vereinbarung treffen.
  2. Wurde für die Lieferung bestimmter Produkte eine Frist vereinbart oder angegeben, handelt es sich in keinem Fall um die Höchstfrist. Bei Überschreitung einer Frist hat der Kunde Funeral Products schriftlich darüber zu informieren und Funeral Products eine angemessene Frist zur Vertragsausführung einzuräumen.
  3. Falls Funeral Products zur Erfüllung des Vertrags Informationen vom Kunden benötigt, beginnt die Ausführungsfrist erst, nachdem der Kunde Funeral Products die entsprechenden Informationen vollständig zur Verfügung gestellt hat.
  4. Lieferungen werden ab Werk von Funeral Products vorgenommen. Der Kunde ist zur Annahme der Produkte verpflichtet, sobald ihm diese zur Verfügung gestellt werden. Nimmt der Kunde die Produkte nicht an, oder übermittelt der Kunde die zur Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen nicht, kann Funeral Products die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden lagern.
  5. Funeral Products ist berechtigt, den Vertrag in mehreren Phasen auszuführen und den jeweils bereits ausgeführten Teil getrennt in Rechnung zu stellen.
  6. Wird der Vertrag in mehreren Phasen ausgeführt, kann Funeral Products mit den Teilen einer späteren Phase warten, bis der Kunde die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt hat.
  7. Sollte sich im Zuge der Vertragsausführung herausstellen, dass für eine ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags Änderungen oder Ergänzungen angebracht sind, ist der Vertrag von den Vertragsparteien rechtzeitig im gemeinsamen Einvernehmen anzupassen. Falls die Art, der Geltungsbereich oder der Inhalt des Vertrags und damit der eigentliche Vertrag aus qualitativer und/oder quantitativer Sicht auf Antrag oder nach Angaben des Kunden oder der zuständigen Behörde usw. geändert werden, können sich solche Änderungen auch auf die ursprünglichen Vereinbarungen und auf die Höhe des ursprünglich vereinbarten Betrags auswirken. Funeral Products wird sich bemühen, die entsprechenden Preise im Voraus zu übermitteln. Bei Änderung des Vertrags ist auch eine Änderung der ursprünglich angegebenen Ausführungsfrist möglich. Der Kunde ist mit der Möglichkeit einer Vertragsänderung, einschließlich der Änderung des Preises und der Ausführungsfrist, einverstanden.
  8. Im Fall einer Vertragsänderung, einschließlich Zusätzen, kann Funeral Products den Vertrag erst nach Erhalt der Genehmigung des zuständigen Mitarbeiters von Funeral Products und nach dem Einverständnis des Kunden mit dem Preis und den weiteren Ausführungsbedingungen, einschließlich des für die Ausführung festzulegenden Datums, ausführen. Die Nichterfüllung oder nicht unmittelbare Erfüllung des geänderten Vertrags stellt keine Vertragsverletzung durch Funeral Products dar und ist auch kein Grund zur Kündigung des Vertrags durch den Kunden. Funeral Products kann einen Antrag auf Vertragsänderung ablehnen, ohne damit gegen den Vertrag zu verstoßen, falls eine Änderung qualitative und/oder quantitative Auswirkungen auf die auszuführenden Arbeiten oder die in diesem Rahmen zu liefernden Produkte haben kann.
  9. Erfüllt der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber Funeral Products nicht ordnungsgemäß, haftet der Kunde für die Funeral Products gegebenenfalls entstehenden direkten oder indirekten Schäden (einschließlich der Kosten).
  10. Vereinbart Funeral Products mit dem Kunden einen Festpreis, ist Funeral Products jederzeit zu einer Preiserhöhung berechtigt, ohne dass der Kunde in diesem Fall den Vertrag aus diesem Grund kündigen kann, falls diese Preiserhöhung auf eine gesetzlich oder durch eine Norm bedingte Befugnis oder Pflicht, auf eine Erhöhung von Rohstoffpreisen, Löhnen usw. oder auf andere Gründe, die bei Abschluss des Vertrags nicht vorhersehbar waren, zurückgeht.
  11. Ist die Preiserhöhung keine Folge einer Vertragsänderung und beträgt sie mehr als 10% und tritt innerhalb der ersten drei Monate nach Vertragsabschluss ein, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag unter Berufung auf Abschnitt 5, Paragraf 3 des Bandes 6 des niederländischen bürgerlichen Gesetzbuchs durch eine schriftliche Erklärung zu kündigen, es sei denn, dass Funeral Products noch bereit ist, den Vertrag gemäß den ursprünglichen Vereinbarungen auszuführen, oder dass die Preiserhöhung auf eine Befugnis oder gesetzliche Verpflichtung von Funeral Products zurückgeht oder eine Lieferfrist von mehr als drei Monaten ab dem Kauf vereinbart wurde.

 

Art. 4 – Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Kündigung des Vertrags
  1. Funeral Products ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen, falls der Kunde seine Vertragspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt;
  2. Funeral Products nach Vertragsabschluss Umstände zur Kenntnis gelangen, die berechtigten Anlass zur Vermutung geben, dass der Kunde seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird; 
  3. die beim Kunden bei Vertragsabschluss beantragte Gewährleistung für die Erfüllung seiner Vertragspflichten nicht erbracht wurde oder nicht ausreicht.
  4. Funeral Products kann den Vertrag kündigen, wenn von Funeral Products aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Verzugs nicht mehr erwartet werden kann, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen.
  5. Funeral Products ist ebenfalls zur Auflösung des Vertrags berechtigt, wenn Umstände auftreten, die die Vertragserfüllung verhindern oder die gerechterweise nicht gestatten, eine unveränderte Beibehaltung des Vertrags zu verlangen.
  6. Bei einer Auflösung des Vertrags werden die Ansprüche von Funeral Products gegenüber dem Kunden unverzüglich fällig. Ein Aufschub der Erfüllung der Verpflichtungen durch Funeral Products hat keine Auswirkungen auf ihre gesetzlichen und vertraglichen Rechte.
  7. Bei einem Aufschub oder einer Auflösung ist Funeral Products in keinem Fall zu Entschädigung für eventuell entstehende Schäden und Kosten verpflichtet.
  8. Falls der Kunde die Auflösung des Vertrags zu vertreten hat, hat Funeral Products Anspruch auf Entschädigung für die verursachten direkten oder indirekten Schäden und Kosten.
  9. Bei Nichterfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden kann Funeral Products, wenn diese Nichterfüllung die Auflösung des Vertrags rechtfertigt, den Vertrag unverzüglich und mit sofortiger Wirkung ohne Verpflichtung zu Ersatz oder Entschädigung kündigen, während der Kunde aufgrund der Nichterfüllung zu Ersatz oder Entschädigung verpflichtet ist.
  10. Bei Geschäftsaufgabe, (Antrag auf) vorübergehende(r) Zahlungseinstellung oder Konkurs oder nicht innerhalb von drei Monaten aufgehobener Pfändung des Kunden, Schuldentilgung oder anderen Umständen, die darauf zurückgehen, dass der Kunde nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, ist Funeral Products berechtigt, ohne Verpflichtung zu Ersatz oder Entschädigung den Vertrag unverzüglich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder die Bestellung oder den Vertrag zu widerrufen. In diesem Fall werden alle Ansprüche von Funeral Products an den Kunden unverzüglich fällig.
  11. Falls der Kunde einen getätigten Auftrag ganz oder teilweise storniert, werden dem Kunden sämtliche für diesen Auftrag bestellten oder vorbereiteten Produkte zuzüglich der eventuellen Lager-, Transport- und Zustellkosten sowie die für die Ausführung des Vertrags reservierte Arbeitszeit in Rechnung gestellt..

 

Art. 5 – Höhere Gewalt
  1. Funeral Products ist zur Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem Kunden nicht verpflichtet, falls sie durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, durch gesetzliche Bestimmungen, Rechtshandlungen oder allgemein anerkannte Prinzipien an der Vertragserfüllung gehindert wird.
  2. Als höhere Gewalt gelten in diesen allgemeinen Bedingungen neben der diesbezüglichen Definition im Gesetz und der Rechtsprechung sämtliche vorgesehenen und unvorhergesehenen äußeren Gründe, auf die Funeral Products keinen Einfluss nehmen kann, durch die Funeral Products jedoch nicht in der Lage ist, ihre Pflichten zu erfüllen, insbesondere unter anderem jeglicher Stillstand des normalen Geschäftsablaufs bei Funeral Products oder bei Dritten, die Produkte oder Dienste von Funeral Products kaufen, seit Abschluss des Vertrags eingetretene ersichtliche Änderungen der materiellen Umstände, die sich direkt oder indirekt auf die Faktoren des Selbstkostenpreises oder die Liefermöglichkeiten auswirken, sowie Brand, Wasserschaden, besondere atmosphärische Bedingungen, Katastrophen, Krieg oder unmittelbare Kriegsgefahr, Terroranschlag oder unmittelbare Gefahr von Anschlägen, Seuchen, Regierungsmaßnahmen, Tumult, Konfliktsituationen, Streik, Ausschließung, Dienst nach Vorschrift, Maschinen- oder Anlagenstörungen, Arbeitsunterbrechung, Versorgungsblockade bei oder Rationierung von Rohstoffen, Additiven oder Kraftstoffen oder Nichterfüllung der Verpflichtung eines Dritten, von dem Funeral Products Produkte und/oder Dienstleistungen kauft. Funeral Products ist ebenfalls berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (spätere) Erfüllung des Vertrags verhindert, eintritt, nachdem Funeral Products ihre Vertragspflicht erfüllen hätte müssen.
  3. Während des Zeitraums der höheren Gewalt kann Funeral Products ihre vertraglichen Pflichten aufschieben. Falls dieser Zeitraum länger als zwei Monate andauert, kann jede Vertragspartei den Vertrag kündigen, ohne zu Schadenersatz für die andere Partei verpflichtet zu sein.
  4. Soweit Funeral Products zum Zeitpunkt des Eintretens höherer Gewalt ihre Vertragspflichten bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der erfüllte oder noch zu erfüllende Teil wertunabhängig ist, kann Funeral Products den bereits erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil getrennt in Rechnung stellen. Der Kunde hat dann die Rechnung so zu begleichen, als ob es sich um einen getrennten Vertrag handelte.

 

Art. 6 – Zahlung und Beitreibungskosten

  1. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum in der von Funeral Products angegebenen Weise in der Währung der Rechnung zu leisten, sofern von Funeral Products nichts Anderes mitgeteilt wurde. Funeral Products kann regelmäßig Rechnungen ausstellen.
  2. Bezahlt der Kunde eine Rechnung nicht innerhalb der festgelegten Frist, gerät er rechtmäßig in Zahlungsverzug. In diesem Fall hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat oder in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, falls dieser höher liegt, zu entrichten. Die Zinsen für den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs bis zur vollständigen Zahlung des ausstehenden Betrags berechnet.
  3. Funeral Products ist berechtigt, die vom Schuldner geleistete Zahlung zunächst zur Abrechnung der Kosten und dann zur Abrechnung des Hauptbetrags und der fälligen Zinsen zu verwenden.
  4. Funeral Products kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, falls der Kunde eine andere Reihenfolge für die Zahlungsanweisung angibt. Funeral Products kann die Zahlung des Hauptbetrags ablehnen, falls nicht gleichzeitig die aufgelaufenen fälligen Zinsen und die Beitreibungskosten bezahlt werden.
  5. Der Kunde darf den Funeral Products geschuldeten Betrag keinesfalls verrechnen.
  6. Beschwerden über Fehler in der Rechnung sind Funeral Products schriftlich innerhalb von fünf (5) Werktagen ab dem Rechnungsdatum anzuzeigen. Durch Beschwerden über den Betrag einer Rechnung wird die Zahlungsverpflichtung nicht aufgeschoben. Der Kunde, der nicht berechtigt ist, sich auf Abschnitt 6.5.3 (Artikel 321 bis 247, Band 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs [BW]) zu berufen, darf die Zahlung einer Rechnung auch nicht aus anderen Gründen aufschieben.
  7. Funeral Products behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen für den gesamten vereinbarten Preis oder einen Teil davon zu verlangen.
  8. Bei Nichterfüllung oder Verzug des Kunden hinsichtlich der (pünktlichen) Erfüllung seiner Verpflichtungen gehen sämtliche angemessenen Kosten zur außergerichtlichen Beitreibung der Zahlung zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Kosten werden gegenwärtig auf der Grundlage des im „Rapport Voorwerk II“ dargelegten Berechnungsverfahrens der üblichen niederländischen Inkassopraxis berechnet. Falls Funeral Products allerdings höhere Beitreibungskosten entstehen als angemessen notwendig, sind die tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten. Eventuell entstehende Gerichtskosten und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat außerdem Zinsen für die fälligen Beitreibungskosten zu entrichten.

 

Art. 7 - Eigentumsvorbehalt
  1. Sämtliche von Funeral Products im Rahmen des Vertrags gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Funeral Products, bis der Kunde sämtliche Verpflichtungen aus dem/den mit Funeral Products abgeschlossenen Vertrag/Verträgen ordnungsgemäß erfüllt hat.
  2. Die von Funeral Products gelieferten, gemäß Absatz 1 unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte dürfen weder weiterverkauft noch als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Kunde darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Produkte weder verpfänden noch auf andere Weise belasten.
  3. Der Kunde hat stets angemessene Vorkehrungen zu treffen, um die Sicherheit der Eigentumsrechte von Funeral Products zu gewährleisten.
  4. Sollten Dritte unter Eigentumsvorbehalt stehende gelieferte Produkte beschlagnahmen oder beabsichtigen, Ansprüche an diesen Produkten zu begründen oder geltend zu machen, ist der Kunde verpflichtet, Funeral Products unverzüglich darüber zu informieren.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte jederzeit gegen Brand, Wasserschaden, Explosion und Diebstahl zu versichern und Funeral Products die Versicherungspolice auf Antrag zur Prüfung vorzulegen. Bei Zahlung eines eventuellen Schadenersatzes durch die Versicherung hat Funeral Products Anspruch auf diese Versicherungsleistung. Der Kunde verpflichtet sich im Voraus, bei allen Maßnahmen, die in diesem Rahmen notwendig oder wünschenswert sind (oder sein können), soweit möglich mit Funeral Products zusammenzuarbeiten.
  6. Für den Fall, dass Funeral Products beabsichtigt, die in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte wahrzunehmen, erteilt der Kunde Funeral Products und von Funeral Products zu benennenden Dritten im Voraus seine vorbehaltlose und unwiderrufliche Genehmigung für den Zugang zu den Orten, an denen sich das Eigentum von Funeral Products befindet, und für dessen Abholung..

 

Art. 8 – Garantie, Prüfung und Reklamationen, Verjährungsfrist

  1. Die von Funeral Products zu liefernden Produkte erfüllen die üblichen zum Zeitpunkt der Lieferung und für ihren normalen Verwendungszweck in den Niederlanden angemessenen Anforderungen und Normen. Die in diesem Artikel genannte Garantie gilt für zum Gebrauch in den Niederlanden bestimmte Produkte. Bei Verwendung außerhalb der Niederlande hat der Kunde eigenständig zu überprüfen, ob die Verwendung im jeweiligen Land zulässig ist und die entsprechenden Anforderungen erfüllt werden. In diesem Fall kann Funeral Products für die zu liefernden Produkte oder auszuführenden Arbeiten andere Garantien und Bedingungen festlegen.
  2. Die im Abschnitt 1 dieses Artikels genannte Garantie gilt ein Jahr ab Lieferung, sofern nicht ein anderer Zeitraum aus der Art der gelieferten Waren hervorgeht oder von den Vertragsparteien vereinbart wurde. Falls sich die von Funeral Products gewährte Garantie auf ein von einem Dritten hergestelltes Produkt bezieht, beschränkt sich diese Garantie auf die Garantie des Herstellers, sofern nichts Anderes angegeben wird.
  3. Bei Fehlern aus nachstehenden Gründen wird jegliche Garantie ungültig:
  4. Unsachgemäßer Gebrauch oder Missbrauch.
  5. Unangemessene Lagerung oder Instandhaltung durch den Kunden und/oder durch Dritte.
  6. Ohne schriftliche Genehmigung von Funeral Products ausgeführte oder versuchte Änderungen am Produkt durch den Kunden oder durch Dritte.
  7. Befestigung anderer unzulässiger Produkte am Produkt oder abweichend von den Vorgaben ausgeführte Behandlung oder Verarbeitung des Produkts.
  8. Fehler aufgrund von Umständen, die sich dem Einfluss von Funeral Products entziehen, einschließlich Witterungsbedingungen (wie beispielsweise Regen, extreme Temperaturen und andere derartige Voraussetzungen).
  9. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich nach Bereitstellung der Produkte beziehungsweise im Moment der Ausführung der zugehörigen Arbeiten zu überprüfen (oder überprüfen zu lassen). Außerdem hat der Kunde die Übereinstimmung der Beschaffenheit und/oder Menge der Lieferung mit den Vereinbarungen und die Erfüllung der diesbezüglich von den Vertragsparteien vereinbarten Anforderungen zu überprüfen. Eventuelle sichtbare Mängel sind Funeral Products innerhalb von sieben (7) Werktagen ab der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle verborgene Mängel sind Funeral Products unmittelbar nach deren Feststellung, jedoch in jedem Fall innerhalb von sieben (7) Werktagen anzuzeigen. In der Mitteilung ist der Mangel möglichst genau zu beschreiben, damit Funeral Products geeignete Schritte einleiten kann. Der Kunde hat Funeral Products die Gelegenheit einzuräumen, die Gründe für die Beanstandung zu ermitteln.
  10. Falls der Kunde eine fristgerechte Reklamation einreicht, wird seine Zahlungsverpflichtung dadurch nicht zurückgestellt. Der Kunde ist in diesem Fall trotzdem verpflichtet, die restlichen bestellten Produkte zu kaufen und zu bezahlen.
  11. Bei einer späteren Mitteilung des Mangels hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf Reparatur, Ersatz oder Entschädigung.
  12. Ist ein Produktmangel erwiesen, wurde dieser rechtzeitig reklamiert und ist die Art des Mangels in der Garantie enthalten, ersetzt oder repariert Funeral Products in ihrem Ermessen das mangelhafte Produkt oder zahlt dem Kunden eine Entschädigung innerhalb einer angemessenen Frist nach Eingang der Rücksendung des Produkts oder, falls eine Rücksendung nicht möglich ist, nach Eingang der schriftlichen Kundenmitteilung über den Mangel.
  13. Stellt sich heraus, dass eine Beanstandung unbegründet ist, so gehen die entstandenen Kosten, einschließlich der Funeral Products entstandenen Ermittlungskosten, zu Lasten des Kunden.
  14. Nach Ablauf des Garantiezeitraums werden dem Kunden sämtliche Kosten für Reparatur oder Ersatz, einschließlich der Verwaltungs-, Versand- und Abholungskosten in Rechnung gestellt. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für sämtliche Reklamationen und Verteidigungsmaßnahmen in Bezug auf Funeral Products und beteiligte Dritte ein (1) Jahr.

 

Art. 9 - Haftung

  1. Falls Funeral Products haftpflichtig ist, beschränkt sich diese Haftung auf die Bestimmungen dieser Klausel.
  2. Funeral Products haftet nicht für Schäden beliebiger Art, die auf vom Kunden oder in dessen Namen übermittelte falsche und/oder unvollständige Informationen zurückgehen.
  3. Falls Funeral Products für Schäden verantwortlich ist, beschränkt sich die Haftung von Funeral Products zumindest für den Teil des Auftrags, auf den sich die Haftung bezieht, auf höchstens den doppelten Wert der Auftragsrechnung.
  4. Die Haftung von Funeral Products beschränkt sich in jedem Fall auf den gegebenenfalls von der Versicherung entrichteten Betrag:
  5. Funeral Products haftet ausschließlich für direkte Schäden.
  6. Als direkte Schäden gelten ausschließlich die angemessenen Kosten für die Feststellung der Gründe und der Tragweite der Schäden, soweit sich die Feststellung auf Schäden im Sinne dieser Bedingungen bezieht, die eventuellen angemessenen Kosten der mangelhaften Vertragserfüllung von Funeral Products, soweit Funeral Products diese Kosten zu vertreten hat, sowie die angemessenen Kosten zur Verhinderung oder Begrenzung der Schäden, sofern der Kunde nachweist, dass diese Kosten die direkten Schäden im Sinne dieser allgemeinen Bedingungen begrenzt haben.
  7. Funeral Products haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, wie beispielsweise Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Verlust von Sparguthaben oder Schäden durch Geschäftsstillstand.
  8. Die in diesem Artikel genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden, die auf Vorsatz oder schwerwiegendes Verschulden von Funeral Products oder ihrer untergeordneten Führungskräfte zurückgehen.

 

Art. 10 - Gefahrübergang

  1. Die Gefahr des Verlusts, der Verschlechterung oder der Wertminderung geht im Moment der Lieferung der Produkte oder im Moment und am Ort, in/an dem die Lieferung laut Vertrag stattfinden soll, auf den Kunden über.

 

Art. 11 - Schadloshaltung

  1. Der Kunde hat Funeral Products für eventuelle Haftungsansprüche Dritter aufgrund von Schäden zu entschädigen, wenn Funeral Products diese Schäden nicht zu vertreten hat.
  2. Wird Funeral Products aus diesem Grund von Dritten haftbar gemacht, ist der Kunde verpflichtet, Funeral Products sowohl extern als auch vor Gericht zu unterstützen und unverzüglich sämtliche ihm in diesem Fall zukommenden Schritte einzuleiten. Ergreift der Kunde keine geeigneten Maßnahmen, kann Funeral Products selbst ohne vorherige Mitteilung solche Maßnahmen ergreifen. Sämtliche Funeral Products und Dritten dadurch entstehenden Kosten und Schäden gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden.

 

Art. 12 - Urheberrecht

  1. Funeral Products behält sich die ihr aufgrund des Urhebergesetzes (Auteurswet) und anderer Gesetze und Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums zustehenden Rechte und Befugnisse vor. Funeral Products ist berechtigt, die durch Ausführung eines Vertrags erworbenen Kenntnisse auch für andere Zwecke zu verwenden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen des Kunden an Dritte weitergegeben werden.

 

Art. 13 – Anwendbares Recht und Entscheidung von Streitigkeiten

  1. Für sämtliche Streitigkeiten, an denen Funeral Products beteiligt ist, gilt ausschließlich niederländisches Recht, 180auch wenn ein Vertrag ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder die in die Rechtsbeziehung verwickelte Partei ihren Sitz im Ausland hat. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens ist ausgeschlossen.
  2. Zur Entscheidung von Streitsachen ist allein das Gericht am Sitz von Funeral Products zuständig, sofern nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben wird. Funeral Products kann allerdings den Rechtsstreit beim gesetzmäßig zuständigen Gericht einreichen.
  3. Die Vertragsparteien rufen das Gericht erst an, nachdem sie sich nach Kräften bemüht haben, den Streit einvernehmlich beizulegen.

 

Art. 14 – Hinterlegung und Änderung der Bedingungen

  1. Diese Bedingungen wurden bei der Handelskammer Brabant unter dem Aktenzeichen 17182375 hinterlegt.
  2. Es gilt stets die letzte hinterlegte Fassung oder gegebenenfalls die zum Zeitpunkt der Aufnahme der Rechtsbeziehung zu Funeral Products geltende Fassung.
  3. Für die Auslegung dieser allgemeinen Bedingungen ist stets der niederländische Text der Bedingungen maßgebend.

 

Art. 15 – Weiterverkauf im Internet

  1. Ein Weiterverkauf durch den Käufer ist zulässig, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
    • Der Käufer muss den Weiterverkauf per Onlineshop so einschränken, dass das Alleinvertragsgebiet anderer Käufer/Vertriebshändler nicht beeinträchtigt wird.
    • Der Käufer muss fünfzig Prozent der erworbenen Produkte über ein Ladengeschäft oder auf andere Weise offline veräußern.
    • Der Käufer muss fünfzig Prozent der erworbenen Produkte über ein Ladengeschäft oder auf andere Weise offline veräußern.
    • Der Käufer muss bei Weiterverkauf im Internet einen repräsentativen Onlineshop betreiben und über eine angemessene Kundenbetreuung verfügen, wobei das geistige Eigentum von Funeral Products ohne vorherige Genehmigung nicht genutzt werden darf.